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Photovoltaik-Anlagen einbauen mit staatlicher Förderung

Nutzen Sie die Förder­mittel des Staates, wenn Sie mit der eigenen Photo­voltaik-Anlage Strom erzeugen möchten.

Reihe von Photovoltaik-Modulen auf einem Dach unter blauem Himmel mit einigen Wolken, Fokus auf Solarpanels.

Refinanzieren Sie den selbst erzeugten Strom

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist das zentrale Förder­instrument für die Strom­erzeugung aus rege­nerativen Energien. Ziel ist, den Anteil erneuer­barer Ener­gien an der Strom­versorgung bis 2050 auf min­destens 80 Prozent zu er­höhen. Das EEG garan­tiert Ihnen als Anlagen­betreiber die Ab­nahme Ihres Stroms zu fest­gelegten Preisen. Die Ver­gütung wird für einen Zeit­raum von 20 Jahren gewährt. Ist Ihre An­lage gut geplant und wird optimal betrieben, sichert das EEG so ihre Refinan­zierung plus angemessene Ren­dite. Die Vergütungs­sätze finden Sie weiter unten.

Darüber hi­naus fördert die KfW den Einbau, die Erwei­terung und den Er­werb einer Photo­voltaik-Anlage zur Nut­zung ein­schließ­lich der zu­gehörigen Kosten für Pla­nung, Projek­tierung und Installa­tion als Einzel­maß­nahme mit dem Kredit Nr. 270 - Erneuer­bare Energien - Standard.

Zusätzlich empfehlen wir, Ihre Daten in die Förder­daten­bank einzugeben, um alle passenden Förder­programme angezeigt zu bekommen. Auch die Förder­programme der ein­zelnen Bundes­länder werden dabei berück­sichtigt.

Einspeisevergütung für Solaranlagen bis 100 kW

Die EEG-Förderung der Einspeisevergütung kann für Solaranlagen mit einer in­stal­lier­ten Leistung bis 100 kW in Anspruch ge­nom­men wer­den. Für Solaranlagen in der Teileinspeisung (Überschusseinspeisung) gel­ten die re­gu­lä­ren Fördersätze. Für Solaranlagen in der Volleinspeisung gel­ten er­höh­te Fördersätze.

Fördersätze - Einspeise­vergütung für Inbetrieb­nahmen
vom 01.02.2026 bis 31.07.2026

Nennleistung PV-Anlage (in kWp)

bis 10

bis 40

bis 100

Teileinspeisung (ct/kWh)

7,78

6,73

5,50

Volleinspeisung (ct/kWh)

12,34

10,35

10,35

Anlagenbetreiber können sich entscheiden, die PV-Anlage vorrangig für den Eigen­verbrauch zu nutzen oder den kompletten PV-Strom in das öffent­liche Netz einzuspeisen für eine etwas höhere Einspeise­vergütung.

Möglich ist auch ein „Anlagen­splitting“, indem ein Anlagenteil für Eigen­verbrauch und ein weiterer für die Voll­einspeisung in Betrieb genom­men wird. Die Anlagen müssen in diesem Fall mess­technisch getrennt erfasst werden, wodurch ein höherer Aufwand bei der Installation zu erwarten ist.

Bei Anlagen mit > 100 kWp installierter Leistung besteht weiter­hin die Pflicht zur Strom­direkt­vermarktung über einen Energie­dienstleister, welcher Zugang zur Strom­börse hat. Dies gilt sowohl für Eigen­verbrauchs- als auch für Voll­einspeise-Anlagen. Der anzulegende Wert für Anlagen in der Strom­direkt­vermarktung (Markt­prämienmodell) ist um 0,4 Ct höher.


Marktprämie für Solaranlagen bis 1.000 kW

Die EEG-Förderung der Marktprämie kann für Solaranlagen in der Direktvermarktung in Anspruch ge­nom­men wer­den. Die Höhe der glei­ten­den Marktprämie wird auf Grundlage des je­wei­li­gen „an­zu­le­gen­den Wertes“ für die Solaranlage er­mit­telt. Die hier ver­öf­fent­lich­ten an­zu­le­gen­den Werte gel­ten für Solaranlagen mit einer in­stal­lier­ten Leistung bis ein­schließ­lich 1.000 kW (1 MW). Für Solaranlagen in der Teileinspeisung/ Überschusseinspeisung gel­ten die re­gu­lä­ren Fördersätze. Für Solaranlagen in der Volleinspeisung gel­ten er­höh­te Fördersätze.

Anzulegende Werte bei Direkt­vermarktung für Inbetrieb­nahmen
vom 01.02.2026 bis 31.07.2026

Nennleistung PV-Anlage (in kWp)

bis 10

bis 40

bis 100

bis 400

bis 1 MWp

Teileinspeisung

8,18

7,13

5,90

5,90

5,90

Volleinspeisung

12,74

10,75

10,75

8,94

7,70

Die an­zu­le­gen­den Werte berück­sichtigen noch nicht die im Solar­paket I vor­gesehene Erhöhung um 1,5 Cent/kWh für Anlagen ab 40 kW Leistung. Die er­höh­te För­derung wird erst dann recht­lich wirk­sam, wenn sie beihilfe­rechtlich von der Euro­päischen Kom­mission ge­neh­migt wurde. Die ent­sprechende Geneh­migung wurde noch nicht erteilt.

Fördersätze - Einspeise­vergütung für Inbetrieb­nahmen
vom 01.08.2025 bis 31.01.2026

Nennleistung PV-Anlage (in kWp)

bis 10

bis 40

bis 100

Teileinspeisung (ct/kWh)

7,86

6,80

5,56

Volleinspeisung (ct/kWh)

12,47

10,45

10,45

Anlagenbetreiber kön­nen sich ent­schei­den, die PV-Anlage vor­ran­gig für den Eigen­‌verbrauch zu nut­zen oder den kom­plet­ten PV-Strom in das öffent­‌liche Netz ein­zu­spei­sen für eine etwas hö­he­re Einspeise­‌vergütung.

Möglich ist auch ein „Anlagen­‌splitting“, indem ein Anlagenteil für Eigen­‌verbrauch und ein wei­te­rer für die Voll­‌einspeisung in Betrieb genom­‌men wird. Die Anlagen müs­sen in die­sem Fall mess­‌technisch ge­trennt er­fasst wer­den, wo­durch ein hö­he­rer Aufwand bei der Installation zu er­war­ten ist.

Bei Anlagen mit > 100 kWp in­stal­lier­ter Leistung be­steht weiter­‌hin die Pflicht zur Strom­‌direkt­‌vermarktung über einen Energie­‌dienstleister, wel­cher Zugang zur Strom­‌börse hat. Dies gilt so­wohl für Eigen­‌verbrauchs-​ als auch für Voll­‌einspeise-Anlagen. Der an­zu­le­gen­de Wert für Anlagen in der Strom­‌direkt­‌vermarktung (Markt­‌prämienmodell) ist um 0,4 Ct höher.


Anzulegende Werte bei Direkt­vermarktung für Inbetrieb­nahmen
vom 01.08.2025 bis 31.01.2026

Nennleistung PV-Anlage (in kWp)

bis 10

bis 40

bis 100

bis 400

bis 1 MWp

Teileinspeisung

8,26

7,280

5,96

5,96

5,96

Volleinspeisung

12,87

10,85

10,85

9,1203

7,78

Die an­zu­le­gen­den Werte berück­‌sichtigen noch nicht die im Solar­‌paket I vor­‌gesehene Erhöhung um 1,5 Cent/kWh für Anlagen ab 40 kW Leistung. Die er­höh­te För­‌derung wird erst dann recht­‌lich wirk­sam, wenn sie beihilfe­‌rechtlich von der Euro­‌päischen Kom­‌mission ge­neh­migt wurde. Die ent­‌sprechende Geneh­‌migung wurde noch nicht erteilt.

Bei Anlagen mit > 100 kWp in­stal­lier­ter Leistung be­steht weiter­‌hin die Pflicht zur Strom­‌direkt­‌vermarktung über einen Energie­‌dienstleister, wel­cher Zugang zur Strom­‌börse hat. Dies gilt so­wohl für Eigen­‌verbrauchs-​ als auch für Voll­‌einspeise-Anlagen. Der an­zu­le­gen­de Wert für Anlagen in der Strom­‌direkt­‌vermarktung (Markt­‌prämien­‌modell) ist um 0,4 Ct höher.

Wichtiger Hinweis: Alle Angaben zu Fördermitteln auf dieser Seite erfolgen ohne Gewähr.


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